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   VG Hannover, 29.12.2004 - 7 B 4953/04   

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https://dejure.org/2004,23864
VG Hannover, 29.12.2004 - 7 B 4953/04 (https://dejure.org/2004,23864)
VG Hannover, Entscheidung vom 29.12.2004 - 7 B 4953/04 (https://dejure.org/2004,23864)
VG Hannover, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04 (https://dejure.org/2004,23864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 93 Abs 2 BSHG; § 75 Abs 2 SGB 12; § 75 Abs 3 SGB 12; § 76 SGB 12; § 123 Abs 1 S 2 VwGO
    Betreuungsbedarf; Einrichtungsträger; einstweilige Anordnung; Ermessen; Ermessensreduzierung auf Null; Kontrahierungszwang; Leistungsvereinbarung; Sozialbehörde; Sozialhilfe; stationäre Leistung; teilstationäre Leistung; Vergütungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 23.08.1999 - 12 M 2996/99

    Entgeltvereinbarung; Leistungs-, Prüfungs- u. Vergütungsvereinbarung; Angebote

    Auszug aus VG Hannover, 29.12.2004 - 7 B 4953/04
    Eine Verpflichtung, lediglich eine (neue) Entscheidung zu treffen, würde nämlich zu spät kommen, da der wesentliche Nachteil nicht mehr ausgeglichen werden könnte (OVG Lüneburg, Beschluss v. 23.8.1999 - 12 M 2996/99, FEVS 51, 312-314).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus VG Hannover, 29.12.2004 - 7 B 4953/04
    § 93 BSHG eröffnet zwar nur einen Anspruch des Einrichtungsträgers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ( BVerwG, Urt. v.30.9.1993 -5 C 41/91-, BVerwGE 94, 202, 211).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - L 7 SO 1902/06

    Sozialhilfe - Leistungsvereinbarung nach § 75 Abs 3 SGB 12 - Eingliederungshilfe

    Bereits für die Anwendung der strukturell und inhaltlich weitgehend identischen Vorgängervorschrift des § 93 BSHG bestand in der fachgerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass der Einrichtungsträger und der Sozialhilfeträger nicht im Sinne völliger Vertragsfreiheit Verträge abschließen können oder auch nicht, sondern dass der Träger der Sozialhilfe auf eine Angebot eines Einrichtungsträgers hin eine an den Zielen der Eingliederungshilfe einschließlich des genannten Nachranggrundsatzes ausgerichtete Ermessensentscheidung über den Abschluss von Verträgen zu treffen hat (BVerwG, Urteil vom 3. September 1993, BVerwGE 94, 202; Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04 -, NordÖR 2005, 275 und Hessisches LSG, Beschluss vom 20. Juni 2005, FEVS 57, 153).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Einrichtung Dritter -

    Der Hilfeempfänger hat vielmehr grundsätzlich Anspruch auf die tatsächliche Leistung des Einrichtungsträgers; es ist Sache dieses Trägers sowie seiner Verbände, hierfür die zutreffenden allgemeinen Vereinbarungen zu schließen oder notfalls gerichtlich zu erzwingen (vgl. hierzu nur BVerwGE 94, 202 ff.; 108, 56 ff; OVG Lüneburg FEVS 51, 312 ff; VG Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04 - (unveröffentlicht)).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05

    Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach einstweiliger Anordnung, Voraussetzung

    Der Hilfeempfänger hat vielmehr grundsätzlich Anspruch auf die tatsächliche Leistung des Einrichtungsträgers; es ist Sache dieses Trägers sowie seiner Verbände, hierfür die erforderlichen allgemeinen Vereinbarungen zu schließen oder notfalls gerichtlich zu erzwingen (vgl. hierzu nur BVerwGE 94, 202 ff.; 108, 56 ff; OVG Lüneburg FEVS 51, 312 ff; Verwaltungsgericht (VG) Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04 - (unveröffentlicht)).
  • SG Freiburg, 21.01.2016 - S 12 SO 1791/14

    Sozialhilfe - Klage eines Einrichtungsträgers gegen einen Sozialhilfeträger auf

    Eine darüber hinaus gehende völlige Vertragsfreiheit, wie sie ohnehin nur Grundrechts träger und nicht grundrechts verpflichtete Hoheitsträgern in ihrer hoheitlichen Tätigkeit genießen können, besteht dagegen nicht (LSG Baden-Württemberg Beschl. v. 13.07.2006, Az. L 7 SO 1902/06 Rn. 28 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 03.09.1993, BVerwGE 94, 202 und VG Hannover, Beschl. v. 29.12.2004, Az. 7 B 4953/04 sowie Hessisches LSG, Beschl. v. 20.06.2005, FEVS 57, 153).
  • VG Hamburg, 23.01.2007 - 5 K 5935/03
    Bereits für die Anwendung der strukturell und inhaltlich weitgehend identischen Vorgängervorschrift des § 93 BSHG bestand in der fachgerichtlichen Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber, dass der Einrichtungsträger und der Sozialhilfeträger nicht im Sinne völliger Vertragsfreiheit Verträge abschließen können oder auch nicht, sondern dass der Träger der Sozialhilfe auf ein Angebot eines Einrichtungsträgers hin eine an den Zielen der Eingliederungshilfe ausgerichtete Ermessensentscheidung über den Abschluss von Verträgen zu treffen hat (BVerwG, Urteil vom 30. September 1993, a.a.O.; VG Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.. Juli 2006 - L 7 SO 1902/06 ER-B, juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2006 - L 7 SO 16/06 ER, juris).
  • SG Dresden, 02.04.2013 - S 42 SO 1/13

    Anspruch auf Abschluss einer vorläufigen Leistungsvereinbarung für vier

    Insofern hat der Träger der Sozialhilfe auf ein Angebot eines Einrichtungsträgers hin eine an den Zielen der Eingliederungshilfe einschließlich des genannten Nachranggrundsatzes ausgerichtete Ermessensentscheidung über den Abschluss von Verträgen zu treffen (BVerwG, Urteil vom 03.09.1993, BVerwGE 94, 202; VG Hannover, Beschluss vom 29.12.2004 - 7 B 4953/04 -, NordÖR 2005, 275 und Hessisches LSG, Beschluss vom 20.06.2005, FEVS 57, 153).
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